AGB

AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen des I.S.D. Krav Maga

Mit der Anmeldung für eine Mitgliedschaft, einen Kurs, Lehrgang oder ein Seminar (nachfolgend als Kurse bezeichnet) stimmt der Vertragspartner folgenden Vertragsbedingungen vollumfänglich zu :

1. Rechte des Kursteilnehmers:

Der Kursteilnehmer ist berechtigt, für die vereinbarte Kursdauer, die von I.S.D. Krav Maga bereitgestellten Trainingsräume während der vereinbarten Trainingszeiten zu nutzen. Es besteht ausdrücklich kein Anspruch auf die Durchführung des Kurses durch einen bestimmten Instruktor. Die Nutzungsrechte des Kursteilnehmers sind nicht übertragbar. Seminare können an verschiedenen Orten veranstaltet werden. Die Adressen können Sie in den Seminarbeschreibungen eingesehen werden.

2. Pflichten des Teilnehmers:

Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Trainingsorte, Einrichtungen sowie Trainingsequipment pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Den Anweisungen des Instruktors ist stets Folge zu leisten. Der Teilnehmer, bzw. der gesetzliche Vertreter (Erziehungsberechtigte/r), haftet für sämtliche durch ihn verursachte Schäden, die durch eine nicht sachgemäße Benutzung verursacht werden.

Weiterhin verpflichtet sich der Teilnehmer zur regelmäßigen Entrichtung der vereinbarten Kursgebühren jedoch bei Seminaren, der Einmalzahlung. Diese sind vorerst ohne Mehrwertsteuer fällig, können sich zukünftig aber aufgrund anfallender Mehrwertsteuer erhöhen.

3. Gesundheit:

Der Teilnehmer bzw. der gesetzliche Vertreter (Erziehungsberechtigte/r), bestätigt hiermit, dass der Teilnehmer gesund und uneingeschränkt sporttauglich ist. Im Zweifelsfalle hat der Teilnehmer vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren.

Der Kursteilnehmer wird darauf hingewiesen, dass I.S.D. Krav Maga   keine Haftung für seine Tauglichkeit und Gesundheit übernimmt und das Training auf eigene Gefahr erfolgt.

4. Haftung:

Die Benutzung aller Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen I.S.D. Krav Maga und deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der           Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung sowie für Wertgegenstände oder Geld wird keinerlei Haftung übernommen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit von I.S.D. Krav Maga bzw. der Unterrichtskräfte für sämtliche Verletzungen sind ausgeschlossen. Personenschäden und Sachbeschädigungen an den Trainingsgeräten und Einrichtungen von I.S.D. Krav Maga, bewirkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des Verursachers behoben.

5. Versicherungen:

Der Abschluss einer Unfallversicherung liegt im Ermessen des Teilnehmers, wird dem Teilnehmer aber empfohlen. I.S.D. Krav Maga hat den Teilnehmer darauf hingewiesen, dass es sich zu einer Kontaktkampfdisziplin anmeldet, bei der Verletzungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.

I.S.D. Krav Maga hat keine Unfallversicherung für seine Teilnehmer abgeschlossen.

6. Kurstermine:

I.S.D. Krav Maga behält sich vor, die bei Vertragsabschluss gültigen Termine,  Öffnungszeiten sowie Trainingstage und -zeiten zu ändern. Wird es von I.S.D. Krav Maga, aus Gründen die sie nicht zu vertreten hat (höhere   Gewalt), unmöglich die Leistungen zu erbringen, so sind Schadensersatzansprüche des Kursteilnehmers ausgeschlossen. Die bezahlten Seminarbeiträge werden den Teilnehmern rückerstattet. Die jeweilige Vertragsdauer verlängert sich um diese Ausfallzeit.  Eine Verlegung der Unterrichtsräume innerhalb der Stadt Gießen, berechtigt nicht zu einer außerordentlichen Kündigung.

7. Vertragsdauer und Kündigung:

Das Vertragsverhältnis gilt für die Dauer des Kurses. Bei Verstößen gegen die allgemein anerkannten Anstandsregeln oder Punkte dieses Vertrages kann I.S.D. Krav Maga den Vertrag fristlos kündigen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr besteht nicht.

8. Gesetz:

Der Kursteilnehmer wird darauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken strafbar sein kann. Insbesondere hat er/sie selbst dafür Sorge zu tragen, sich stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen (z.B. §32 StGB – Notwehr). Der Teilnehmer bestätigt, dass er nicht wegen einem Gewaltdelikt vorbestraft ist. I.S.D. Krav Maga kann ausdrücklich und jederzeit die Anforderung  und die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses auf Kosten des Teilnehmers verlangen. Wird dieses nicht vorgelegt oder enthält Eintragungen insbesondere zu Gewaltdelikten so berechtigt diese Tatsache zur fristlosen Kündigung des Vertrages durch I.S.D. Krav Maga. In diesem Falle ist eine  Konventionalstrafe in Höhe von EUR 200,00  zu entrichten.

Der Teilnehmer versichert das er nicht zu diversen Gruppierungen, Kontakte pflegt die der organisierten  Kriminalität zu geschrieben sind. Wer dieses verschweigt, kann ohne Anspruch auf Rückerstattung bezahlter Beiträge per sofortige Wirkung ausgeschlossen werden. Für den Ausschluss reicht das tragen diverser Logos & Embleme der Kriminellen Gruppierungen.

9. Kursbeiträge:

Die vereinbarten Kursbeiträge gelten jeweils für den gebuchten Kurs und dessen Laufzeit. Sollte der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, wird er/sie bis zur Zahlung des nicht zum Kurs zugelassen. Ein Anspruch auf Verringerung des Kursbeitrages für versäumte Kurstermine besteht nicht. Bei nicht rechtzeitiger Absage eines Kurses / Seminares oder Nichterscheinens werden Ihnen folgende Gebüren berechnet:

 

Bei Absage, 3-4 Wochen vor Kurs- / Seminarbeginn 

0 % der Kurs-/ Seminargebühr

Bei Absage, 2-3 Wochen vor Kurs- / Seminarbeginn

20 % der Kurs-/ Seminargebühr

Bei Absage, 1-2 Wochen vor Kurs- / Seminarbeginn

50 % der Kurs-/ Seminargebühr

Bei Absage am Kurs- / Seminartag

100 % der Kurs-/ Seminargebühr


10. Absage von Kursen:

I.S.D. Krav Maga behält sich das Recht vor Kurse aus bestimmten Gründen vor Beginn abzusagen. Gründe für eine Absage der Kurse können vorliegen, wenn keine ausreichende Teilnehmerzahl erreicht wird, oder der Instruktor  schwer erkrankt ist. Die Erstattung der Kursgebühren erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach der Kursabsage. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz hat der Teilnehmer nicht.

11. Bild- und Filmaufnahmen:

I.S.D. Krav Maga behält sich das Recht vor während der Kurse Fotos und Videoaufnahmen zu erstellen und unentgeltlich für eigene Werbezwecke zu verwenden. Das Bildrecht des Teilnehmers bleibt unberührt. Den Teilnehmern ist es ausdrücklich nicht gestattet Film- und Fotoaufnahmen zu erstellen. Der Teilnehmer ist verpflichtet dem Instruktor mit zuteilen wenn er nicht auf einem Video oder Foto erscheinen möchte.

12.Weitere Vereinbarungen:

Durch die Teilnahme am Kurs oder das Erreichen einer Graduierung erwirbt der Teilnehmer nicht das Recht das Erlernte in selbständiger Weise zu unterrichten. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag, sowie die Aufhebung dieser Klausel, bedürfen der Schriftform.

13. Salvatorische Klausel:

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbart ist. Der Teilnehmer erkennt durch die Anmeldung für einen Kurs bei I.S.D. Krav Maga die Vertragsbedingungen an.

Gerichtsstand ist Gießen.